Oberstes Bayerisches Verwaltungsgericht gibt Radio Regenbogen recht.
Vor lauter Freude und hätten
wir fast vergessen folgenden gute Nachricht zu posten:
Die Programmaussetzung bei den Sendern Bayernwelle und Inn-Salzach-Welle durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) war rechtswidrig. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in aller Deutlichkeit fest. Die Programmstreichung war von der BLM mit angeblich notwendigen cornabedingten Sparmaßnahmen begründet worden.
„Die Programmaussetzung durch
die BLM widersprach unter anderem dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit “ sagt
der renommierte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke, der zusammen mit seiner
Kanzleikollegin Sonja Wannisch Radio Regenbogen juristisch zum Erfolg verholfen
hat. „Der Beschluss des VGH hat gleich sechs Gründe genannt, warum der
Bescheid der BLM rechtswidrig war. Eindeutiger hätte die Entscheidung nicht
ausfallen können“, so Fricke.
„Durch den Beschluss des Gerichtes hat die Programmvielfalt gewonnen, “, sagt Geschäftsführer Reinhart Knirsch. Und weiter: „Jetzt können wir positiv in die Zukunft blicken und unsere bayernweit einmaligen Projekte wie zum Beispiel das Bürgerradio als Spartenprogramm weiterführen und erweitern. Gerade in Zeiten wie diese ist Kultur und auch die Berichte darüber sehr wichtig.“
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